Dieses Abkommen bleibt in Kraft, solange es nicht von einem der Vertragsstaaten gekündigt worden ist. 2. Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Zweck der Verweisung auf Informationen, die voraussichtlich erheblich sind, darin besteht, einen möglichst weit gehenden Informationsaustausch in Steuerbelangen zu gewährleisten, ohne den Vertragsstaaten zu erlauben, «fishing expeditions» zu betreiben oder um Informationen zu ersuchen, deren Erheblichkeit hinsichtlich der Steuerbelange einer bestimmten steuerpflichtigen Person unwahrscheinlich ist. Ein Unternehmen eines Vertragsstaates wird nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebsstätte in dem anderen Vertragsstaat, weil es dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. Sofern nicht eine vom Fall unmittelbar betroffene Person die Verständigungsregelung zur Umsetzung des Schiedsspruchs ablehnt, ist dieser Schiedsspruch für beide Vertragsstaaten bindend und ungeachtet der Fristen ihres innerstaatlichen Rechts umzusetzen. 3 des Revisionsprotokolls vom 29. 1 Fassung gemäss Art. 2. 1. November 19631 über die Besteuerung von Unternehmungen der Luftfahrt wird mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens aufgehoben und wird letzt- mals auf die für das Jahr 1966 geschuldeten Steuern angewendet. Bereinigt gemäas Art. Diese sowie die damit verbundenen Erträge werden in der Schweiz besteuert. Die Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung Spaniens vom 27. Mängel im schweizerischen Verfahren können von der betroffenen Person im Rechtsmittelverfahren vor einem spanischen Gericht nicht geltend gemacht werden. Fassung gemäss Art. Vergütungen, einschliesslich der Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner politischen Unterabteilungen oder lokalen Körperschaften oder von einer juristischen Person oder einer selbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts dieses Vertragsstaates unmittelbar oder aus einem Sondervermögen an eine natürliche Person, welche die Staatsangehörigkeit dieses Vertragsstaates besitzt, für gegenwärtig oder früher erbrachte Dienste gezahlt werden, können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, aus dem diese Vergütungen stammen. Juni 2006, im Doppel in französischer, spanischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist. Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland Um eine mehrfache Besteuerung zu vermeiden, hat die Schweiz mit vielen Ländern entsprechende Abkommen geschlossen. Gefertigt zu Bern, im Doppel, am sechsundzwanzigsten April neunzehnhundertsechsundsechzig, in französischer und spanischer Urschrift, die gleicherweise authentisch sind. 5. Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2, Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien, Spanien: 0034-922-788 881 // Deutschland: 0049-7542-937 982, Hinweis: Bitte lesen sie hier -> die Datenschutzerklärung. März zur Genehmigung der Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Gesellschaften) oder für die in diesem Artikel 23 genannten Methoden entscheiden kann. Für europäische Staatsbürger gibt es das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen um zu vermeiden, dass ein Bürger doppelt Steuern zahlen muss. Bei der Anwendung von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 12 Absatz 7 richtet sich die Bedeutung der darin verwendeten Ausdrücke nach der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Gehören zu den Gewinnen Einkünfte, die in anderen Artikeln dieses Abkommens behandelt werden, so werden die Bestimmungen jener Artikel durch die Bestimmungen dieses Artikels nicht berührt. In diesem Fall ist Artikel 7 anzuwenden. 1 Fassung gemäss Art. 3. Juni 2006 begangen wurden, anwendbar, bis dieses Änderungsprotokoll anwendbar wird. Absatz 3 ist in keinem Fall so auszulegen, als könne ein Vertragsstaat die Erteilung von Informationen nur deshalb ablehnen, weil sich die Informationen bei einer Bank, einem sonstigen Finanzinstitut, einer bevollmächtigten oder beauftragten Person, einem Treuhänder oder einer Treuhänderin befinden oder weil sie sich auf Eigentumsrechte an einer Person beziehen. Die Schweiz verlangt, dass alle Einkommen und Vermögen weltweit in der Schweiz deklariert werden und hat mit mehr als 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Bei Anwendung der vorstehenden Absätze sind die der Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne jedes Jahr auf dieselbe Art zu ermitteln, es sei denn, dass ausreichende Gründe dafür bestehen, anders zu verfahren. Juni 2012 und in Kraft seit 24. 3. Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Ich bestätige den Empfang Ihres heutigen Schreibens, das übersetzt wie folgt lautet: Ich beehre mich, Herr Botschafter, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit dem Vorstehenden mitzuteilen. Dieses Abkommen soll ratifiziert, und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Madrid ausgetauscht werden. 1 Einschliesslich der Ausdehnung auf die Färöer-Inseln.. 2 Beim Abkommen mit Liechtenstein handelt es sich nicht um ein umfassendes DBA. 1. Juli 2011, von der BVers genehmigt am 15. 1. Dasselbe gilt für Wertpapiere oder wenn die betreffende Person in der Schweiz gelegentlich eine Erwerbstätigkeit ausübt. 5. die, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart haben: Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. 2. Bezieht eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft Gewinne oder Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat, so darf dieser andere Staat weder die Dividenden besteuern, die die Gesellschaft an nicht in diesem anderen Staat ansässige Personen zahlt, noch Gewinne der Gesellschaft einer Steuer für nichtausgeschüttete Gewinne unterwerfen, selbst wenn die gezahlten Dividenden oder die nichtausgeschütteten Gewinne ganz oder teilweise aus in dem anderen Staat erzielten Gewinnen oder Einkünften bestehen. Ich versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung. 2. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten werden sich bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebsstätte ausübt und die Forderung, für die die Zinsen gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte gehört. sind alle ungelösten Streitpunkte dieses Falls auf Ersuchen der Person einem Schiedsverfahren zuzuleiten. Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck ‹Zinsen› bedeutet Einkünfte aus Forderungen jeglicher Art, auch wenn sie durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteiligung am Gewinn des Schuldners ausgestattet sind, und insbesondere Einkünfte aus Anleihen und aus Obligationen einschliesslich der damit verbundenen Aufgelder und der Gewinne aus Losanleihen. 5 Abs. 1. April 1966 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Briefwechsel und Prot.) In einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, wo und wie das Einkommen zu versteuern ist, wenn die Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Es besteht Einvernehmen darüber, dass im Fall des Austauschs von Informationen die im ersuchten Staat geltenden Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensrechts über die Rechte der Steuerpflichtigen vorbehalten bleiben, bevor die Informationen an den ersuchenden Staat übermittelt werden. Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine in dem anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur in dem erstgenannten Staat besteuert werden, wenn. Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher oder ähnlicher Art, die künftig neben den zurzeit bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. Beanspruchung des Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-Schweiz, Amtshilfebestimmungen. Hinweis: Bitte lesen sie hier -> die Datenschutzerklärung Juni 2012 und in Kraft seit 24. 3 Abs. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten regeln in gegenseitigem Einvernehmen, wie diese Begrenzungsbestimmung durchzuführen ist. Für Grenzgänger in der Schweiz gilt, dass die Schweiz eine Lohnsteuer von 4,5 % erhebt, die dort entrichtet werden muss. Juli 2011, Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen, 0.672.933.21 Abkommen vom 26. 1. Aug. 2013 (AS 2013 2367 2365; BBl 2011 9153). Juli 2011, von der BVers genehmigt am 15. Der Schweizerische Bundesrat und der spanische Staatschef. Wir stehen Ihnen als Steuerberater in Spanien bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Fragen zum internationalen Steuerrecht zur Verfügung. 1. Orientation in the website. Die in Spanien gezahlte Erbschaftsteuer auf Bankvermögen wird in Deutschland nicht angerechnet. Diese ungelösten Streitpunkte müssen jedoch keinem Schiedsgericht unterbreitet werden, wenn eine direkt betroffene Person nach innerstaatlichem Recht eines der Vertragsstaaten mit dieser Sache noch an ein Gericht eines Vertragsstaats gelangen kann oder wenn ein Gericht bereits zu diesen Fragen entschieden hat. 2 des Revisionsprotokolls vom 29. Aug. 2013 (AS 2013 2367 2365; BBl 2011 9153). 4. 5. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können in dem anderen Staat besteuert werden. In anderen Worten, man mus… Das Abkommen gilt nicht für zwischenstaatliche Organisationen, ihre Organe oder Beamten sowie nicht für Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen eines dritten Staates, die in einem Vertragsstaat anwesend sind, aber in keinem der beiden Vertragsstaaten für Zwecke der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen als dort ansässig behandelt werden. Deutsche, die in Österreich oder Frankreich tätig sind, müssen ihre Einkünfte grundsätzlich in Deutschland versteuern. 4. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels können Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Schiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr ausgeübt wird, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Empfänger der Lizenzgebühren in dem anderen Vertragsstaat, aus dem die Lizenzgebühren stammen, eine Betriebsstätte hat und die Rechte oder Vermögenswerte, für die die Lizenzgebühren gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte gehören. Juli 2011, von der BVers genehmigt am 15. Solange der Handelsvertreter keine Abschlussvollmacht für Rechtsgeschäfte hat, ist keine Betriebstätte in Spanien gegeben. Ungeachtet der Artikel 14 und 15 können Einkünfte, die berufsmässige Künstler, wie Bühnen-, Film- Rundfunk- oder Fernsehkünstler und Musiker, sowie Sportler aus ihrer in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübten Tätigkeit beziehen, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie diese Tätigkeit ausüben. 3 des Änderungsprotokolls vom 27. Aug. 2013 (AS 2013 2367 2365; BBl 2011 9153).3 Eingefügt durch Art. Das Abkommen gilt nicht für die an der Quelle erhobenen Steuern von Lotteriegewinnen. Vermögensdeklaration und Vermögensbesteuerung. 3. Der wichtige Betriebsstättenbegriff wird auch für den Handelsvertreter definiert. 5. 08.08.2019 Schweiz und Neuseeland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen. 6 des Revisionsprotokolls vom 29. 3. Allein dadurch, dass eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder von einer Gesellschaft beherrscht wird, die in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort (entweder durch eine Betriebsstätte oder in anderer Weise) ihre Tätigkeit ausübt, wird eine der beiden Gesellschaften nicht zur Betriebsstätte der anderen. Juni 2004 (SR 170.512) formlos berichtigt. Es besteht im Weiteren Einvernehmen darüber, dass Artikel 25bis des Abkommens die Vertragsstaaten nicht dazu verpflichtet, Informationen auf automatischer oder spontaner Basis auszutauschen. 1 des Änderungsprotokolls vom 27. 9 des Änderungsprotokolls vom 27. 1 AS 1967 2932 Eingefügt durch Art. De­zem­ber 1966 zwi­schen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und dem Spa­ni­schen Staat zur Ver­mei­dung der Dop­pel­be­steue­rung und zur Ver­hin­de­rung der Steu­er­ver­kür­zung bei den Steu­ern vom Ein­kom­men und vom Ver­mö­gen PDF|2MB Aug. 2013 (AS 2013 2367 2365; BBl 2011 9153). 3. 1. Das Abkommen ist ab dem … 12 Abs.