Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. § 24 SGB II, Abweichende Erbringung von Leistungen ... 2 Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 vorzeitig verbraucht haben. § 81 Abs. 1 SGB II und § 31 Abs. 7. 1 SGB II ist nicht erforderlich, sofern zur Ansparung vorgesehenes Vermögen nach § 12 Abs. kommen aus Erwerbstätigkeit mindestens der in § 10 Absatz 5 Satz 2 und 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes genannte Betrag abzusetzen ist.“ 10. 2Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. 119b Absatz 1 Satz 4 SGB V (Heimarzt) oder § 31, §31a Ärzte ZV (ermäch--tigter Arzt) oder § 24 Abs. sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen, § 31 I 1 Nr. 21. Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze, Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Der Heranziehungsbescheid muss für den Pflichtigen nachprüfbar sein. 3. S 10 Absatz 3 Satz 1 SGB Xll). b) in einer Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 untergebracht sind, und. Im Falle eines Umzuges ist folglich darauf abzustellen, wann die leistungs-berechtigte Person den Antrag auf Leistungen nach § 24 Abs. a) in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nummer 4 betreut werden oder. 24 Absatz 3 Ziffer 1 SGB Il; § 31 Absatz 1 Ziffer 1 SGB Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten werden als Geldleistungen in Form von Pauschalbeträgen gewährt. Satz 3 geändert durch G vom 26. Medizinisches Versorgungszentrum: Eine nach §95 Abs. § 24 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) ... 3 Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) 8 : 6. (3) 1Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für. I S. 594) § 346 Beitragstragung bei Beschäftigten (1) Die Beiträge werden von den versicherungspflichtig Beschäftigten und den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Fachanweisung zu § 24 Abs. § 24 SGB II – abweichende Erbringung von Leistungen PRO Arbeit - kommunales Jobcenter Oder-Spree DA § 24 Abs.3 SGB II – Stand: 31.08.2017 Seite 4 von 16 notwendig wird oder zuvor ein Gasherd genutzt wurde, in der neuen Wohnung aber ein Elektroherd notwendig wird. 2.3.1 Überblick Rz. Artikel vorlesen. § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein … Inhaltsverzeichnis I. Gesetzestext § 12 SGB II (Auszug) II. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2020 - L 7 AS 66/19, LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2020 - L 12 AS 1345/20, LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 1288/15, SG Düsseldorf, 03.11.2020 - S 15 AS 2919/19, LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 13 AS 92/15, LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2016 - L 19 AS 1272/15, Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II), Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V), Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI), Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII), Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI), Abschnitt 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§, Unterabschnitt 3 - Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen (§§. Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten i. S. v. § 83 Abs. 2002 (BGBl I S. 4621), 24. Bei der Aufzählung der kommunalfinanzierten möglichen Einmalhilfebedarfe in § 24 Abs. § 96 Abs. (5) Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. (1) Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Entscheidungen nach § 27 Absatz 4 Satz 3 WoGG bzw. Fachliche Weisungen § 24 SGB II . 2Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. 4 Satz 3 Nr. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt nach Absatz 3 Satz 4 können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 um 10 Prozentpunkte erhöht werden. 2 SGB III regelt, dass Arbeitszeitguthaben (Wertguthaben), welches zur Verwendung im Rahmen des § 7c Abs. Infoline Sozialhilfe Fachanweisung zu § 24 Abs. § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. BA Zentrale GR 11 Seite 3 Stand: 08.02.2017 1.2 Abwicklung (1) Darlehen nach § 24 Absatz 1 werden nur auf - auch formlosen - gesonderten Antrag (§ 37 Absatz 1 Satz 2) erbracht und zinslos ge-währt. 3 S. 1 Nr. 295/08) folgte eine Stellungnahme des Bundesrates v. 13.6.2008 (BT-Drs. § 24 SGB II – Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. 3 Satz 1 Nr. Allgemeines; 2. (1) 1Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. März 1997, BGBl. 1 SGB II handelt es sich nicht ... Unabweisbarer Bedarf nach § 21 Abs. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen. Ich wünsche eine Übersetzung in: Leichte Sprache Danke für Ihr Interesse! O.). Auf der letzten Stufe trat § 24 in seiner geltenden Fassung, der einen Anspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorsieht, nach Art. 1992 (BGBl I S. 2266), geändert durch G vom 23. Fassung aufgrund des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26.07.2016 (BGBl. § 11b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Satz 3“ durch die Angabe „Satz 4“ ersetzt. 1 Nr. Title: Antrag einmalige Leistungen § 24 Abs. 3 SGB II Author: a_vilhard Created Date: 5/29/2018 10:56:37 AM Keywords () § 7 Absatz … von § 15 SGB IV und damit der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit, ermittelt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts, heranzuziehen, der nicht vor Schluss des Kalenderjahres feststeht. 6. 1 und 2 SGB II und der bundesfinanzierten möglichen Einmalhilfebedarfe in § 24 Abs. 1 und 2 SGB IV vorgesehen ist, nicht eingebracht werden muss. Nach § 28 Abs 1 S. 3 Nr 4 SGB II erhalten nur nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs 5 des SGB IX mit dem Merkzeichen „G“ sind. Für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden die Alg II-Leistungen nach § 24 Abs. (1) 1 Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen. 12. 1 SGB XII dar, wenn das Kind dem Kinderbett entwachsen ist und im Haushalt ein Jugendbett nicht oder nicht mehr vorhanden ist (Urteil BSG vom 23. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie. Auf § 12 Abs. 3. § 20 Abs. Erstausstattung für die Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte; 3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten. 3 SGB II handelt es sich um eine abschließende Aufzählung, so dass … 4 SGB II wird hingewiesen. 36 SGB II an den Aufenthalt der leistungsberechtigten Person bei der An-tragstellung an. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. 4In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird. Artikel vorlesen. I. Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 Nr. Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Reparaturkosten einer Brille - kein ... Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte ... Streit um die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als ... Bei der Erstausstattung nach § 24 Abs. Wird der … Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: 1.370 Entscheidungen zu § 24 SGB II in unserer Datenbank: Ein iPad ist Luxus: Jobcenter muss Tablet für Schülerin nicht bezahlen, Hartz-IV: Brillenreparaturkosten werden erstattet. 6Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen. 2 SGB II. 3 S. 3-4 SGB II: Einkommensberücksichtigung bei der Gewährung einmaliger Leistungen für Personen, die keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen). Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 vorzeitig verbraucht haben. 2.2.3 Anhörung nach § 24 Absatz 1 SGB X Vor der Festsetzung eines Kostenbeitrages mittels Bescheid ist der Kostenbeitragspflichtige nach § 24 Absatz 1 SGB X anzuhören. 2 Nr.4 SGB II zur Verfügung steht. 2 G v. 6.10.2020 I 2072, § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 6b Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger, § 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft, § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen, § 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, § 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, § 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, § 16h Förderung schwer zu erreichender junger Menschen, § 17 Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung, § 18a Zusammenarbeit mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen, § 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 22c Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung, Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen, § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen, § 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung, § 26 Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, § 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen, § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten, § 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen, § 34b Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen, § 34c Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften, § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus, § 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften, § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum, § 42 Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen, § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit, § 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit, § 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung, § 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung, § 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger, Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Verantwortung, § 50a Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung, § 51 Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen, § 51b Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 53 Statistik und Übermittlung statistischer Daten, § 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit, § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter, § 61 Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, § 64 Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, § 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, § 67 Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 68 Regelungen zu Bedarfen für Bildung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, § 78 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, § 79 Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen, § 80 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, § 82 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Abs. 1 und 2 SGB II und § 31 Absatz 1 Nr. Gebärden­sprache. (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum KiföG v. 2.5.2008 (BR-Drs. Es können deshalb nur die Einnahmen eines bereits vergangenen Zeitraums im Sinne von § 240 Abs. In § 6c Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „eines nach Satz 1 übergetretenen Beamtinnen und Beamten“ durch die Wörter „von nach Satz 1 übergetretenen Beamtinnen und Beamten“ ersetzt. (4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. 3 Satz 1 des KiföG zum 1.8.2013 in Kraft. (6) In Fällen des § 22 Absatz 5 werden Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung nur erbracht, wenn der kommunale Träger die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte. 4 SGB II Stand: 01.10.2013. v. 13.5.2011 I 850, 2094; Zuletzt geändert durch Art. gesetzlich geregelte bzw. 2Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird. (6) In Fällen des § 22 Absatz 5 werden Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung nur erbracht, wenn der kommunale Träger die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Gebärden­sprache. Die Anschaffung eines Jugendbettes mit Lattenrost und Matratze stellt eine Erstausstattung nach § 24 Abs. Zur Beitragsbemessung ist das Arbeitseinkommen i.S. (4) 1Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. Ich wünsche eine Übersetzung in: Leichte Sprache Danke für Ihr Interesse! Solche Maßnahmen können insbesondere die Aufbewahrung aller Wohngeldakten für … 7. 3. § 5 Abs. Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder ... Für den Monat der Aufnahme einer Ausbildung können Leistungen entsprechend § 24 Absatz 4 Satz 1 erbracht werden. 1 Nr. 1 SGB II. 3 Satz 1 Nr. 2003 (BGBl I S. 2954), 20. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt vom 18.02.2009 (Gz. Gebärden­sprache Danke für Ihr Interesse! 2Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 vorzeitig verbraucht haben. Ein Fall einer erstmaligen Ausstattung im Sinne von § 24 Abs. 12. 2a SGB V und § 20 Abs. 1 Satz 4 SGB II bei der Verwendung der Leistungen nach dem SGB II das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen und sind damit gehalten, Rücklagen für eine Neu- bzw. 3 Satz 3 Ärzte-ZV (zur weiteren Tätigkeit ermächtig-ter Arzt).